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05.07.2010

Justizskandal in Königs Wusterhausen

Am Montag, den 28.06.2010, fand vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen der Prozeß gegen den Vorsitzenden des Berliner VVN-BdA, Hans Coppi, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung und Beamtenbeleidigung statt.

Der Prozess stand unter der Beobachtung einiger sehr in die Jahre gekommener „Antifaschisten“, aber auch zehn nationale Aktivisten folgten dem Verlauf des Prozesses.

Als Zeugen wurden zur Verhandlung lediglich ein Polizeibeamter der Einsatzhundertschaft aus Magdeburg, die an diesem Tag an der Blockaderäumung eingesetzt war und Dr. Frank Rauhut vorgeladen. Dr. Rauhut, der Initiator des „Bündnis gegen Rechts“, wurde von der Verteidigung als Entlastungszeuge geladen,
konnte allerding weder zum Tatvorwurfs der versuchten schweren Körperverletzung, noch zur Beamtenbeleidigung etwas sagen. Lediglich der Polizeibeamte konnte zu beiden Tatvorwürfen klare Aussagen machen und den Beschuldigten, den Herrn Coppi, identifizieren.

Aus Sicht der nationalen Aktivisten und auch aus der Sicht der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung forderte, wurde der Beschuldigte klar der Straftaten überführt. Die vorsitzende
Richterin unterbrach nach der Beweisaufnahmen die Sitzung für mehrere Minuten, um Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung treffen zu können.

Als die Verhandlung weiter ging, kam es auf dem Flur zu Rangeleien zwischen den alten Antifaschisten und den nationalen Aktivisten. Die Rentnergruppe versuchte die nationalen Aktivisten aus dem Gerichtssaal fern zu halten, damit diese den nun folgenden Skandal nicht mitbekommen. Dennoch ließen sich die Aktivisten ihr
Recht nicht nehmen, eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu verfolgen.

Der Skandal:

Als die Verhandlung fortgesetzt wurde, verkündete die Richterin, zum Entsetzen der nationalen Aktivisten, daß es eine Absprache aller Parteien gab. Das Verfahren gegen den Vorsitzenden des Berliner VVN-BdA, Hans Coppi, wird gegen eine Zahlung von 500€ eingestellt. Zahlen muß Coppi das Geld an das „Bündnis gegen Rechts Königs Wusterhausen“ (BgR), dessen Initiator und Leiter in diesem Verfahren als Entlastungszeuge für Ihn aufgetreten ist. Das BgR KW ist weder ein eingetragener Verein, noch besitzt es die Gemeinnützigkeit. (Zitat Weltnetzseite BgR-KW: Wir sind kein eingetragener Verein, dennoch dem Nutzen der Allgemeinheit
verpflichtet. Spenden werden nicht dem Finanzamt gemeldet und sind steuerlich unwirksam.) Es handelt sich dabei lediglich um einen losen Zusammenschluß einiger weniger Bürger, die weder die Pflicht zu Buchführung haben, noch eine Satzung, wofür das Geld eingesetzt wird.

Wir könnten uns ganz gut vorstellen, wofür das BgR-KW dieses Geld verwenden wird. In Kürze könnte es ja eine Veranstaltung mit dem „Historiker“ Hans Coppi geben, der für seine „Arbeit“ dann womöglich eine Entschädigung von 500€ erhält.

Auch der Polizeibeamte, der zu dieser Verhandlung eigens aus dem Urlaub angereist war, wird sich wohl veräppelt vorkommen, wenn er vom Ausgang dieses Verfahrens hört. In Berlin und Finsterwalde wurden erst kürzlich Polizisten durch Linksextremisten, die sich auch in solchen Bündnissen tummeln, durch
Sprengsätze verletzt. Zur „Abschreckung“ läßt das Amtsgericht Königs Wusterhausen Geldbußen an linksextremistische Bündnisse auszahlen. Der Wahnsinn in der BRD hat Methode.

Königs Wusterhausen, der 29.06.2010

Sven Haverlandt

Sven Haverlandt
(NPD Kreisvorsitzender Dahmeland

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